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Private Vermieter in Deutschland: Wer vermietet eigentlich?

Wer an Vermieter denkt, denkt an Wohnungskonzerne. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Der typische Vermieter in Deutschland ist eine Privatperson mit einer oder zwei Wohnungen, die sie neben Beruf oder Ruhestand verwaltet. Ein Blick auf die Zahlen.

Eine sonnige Straße mit Altbauten und Balkonen — so wohnt Deutschland

Deutschland ist ein Mieterland

In Deutschland gibt es rund 43 Millionen Wohnungen. Weniger als die Hälfte der Haushalte wohnt in den eigenen vier Wänden — im europäischen Vergleich ist das eine der niedrigsten Eigentümerquoten. Gut 21 Millionen Wohnungen sind vermietet.

Diese Mietwohnungen gehören nicht in erster Linie großen Unternehmen. Rund zwei Drittel davon, also etwa 14 bis 15 Millionen Wohnungen, sind im Besitz von Privatpersonen: Einzelne Menschen, Ehepaare, Erbengemeinschaften. Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und die öffentliche Hand teilen sich das übrige Drittel.

Rund vier Millionen Menschen vermieten privat

Schätzungen gehen von etwa 3,9 bis 4 Millionen privaten Vermietern in Deutschland aus. Die meisten von ihnen sind Kleinvermieter: Mehr als die Hälfte besitzt genau eine vermietete Wohnung, ein weiteres Viertel zwei oder drei. Wer mehr als zehn Wohnungen vermietet, ist die seltene Ausnahme.

Auch das Alter fällt auf: Der durchschnittliche private Vermieter ist deutlich über 50. Viele haben die Wohnung geerbt oder vor Jahrzehnten als Altersvorsorge gekauft. Ein Büro, eine Hausverwaltung oder eine Software haben die wenigsten — der Ordner im Regal und eine Tabelle am Rechner sind die Regel.

Was das für die Verwaltung bedeutet

Die Pflichten sind für den Kleinvermieter dieselben wie für den Konzern: Mietvertrag, Kaution, Übergabeprotokoll, Wohnungsgeberbestätigung, jährliche Betriebskostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung, Anlage V in der Steuererklärung. Nur die Werkzeuge fehlen.

Genau hier entstehen die typischen Fehler: Die Betriebskostenabrechnung kommt zu spät oder ist formell angreifbar, Fristen für Mieterhöhungen werden verpasst, Belege sind nicht auffindbar. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Vermietung neben dem eigentlichen Leben stattfindet.

  • Etwa jede zweite Betriebskostenabrechnung enthält nach Erfahrung der Mietervereine Fehler — meist formelle, die sich vermeiden lassen.
  • Die Abrechnungsfrist beträgt zwölf Monate nach Ende des Abrechnungsjahres (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen verloren.
  • Wer die Abrechnung sauber aufbaut, hat auch für das Finanzamt alle Zahlen beisammen.

Quellen und Grundlagen: Statistisches Bundesamt, Zensus 2022 und Mikrozensus (Wohnungsbestand, Eigentümerquote) · Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Eigentümerstruktur des Mietwohnungsbestands · Institut der deutschen Wirtschaft Köln und Haus & Grund Deutschland, Untersuchungen zu privaten Vermietern. Zahlen gerundet; keine Rechts- oder Steuerberatung.

Und Leichtvermietet?

Leichtvermietet ist für genau diese vier Millionen gebaut: Immobilien, Mieter und Unterlagen an einem Ort, die Betriebskostenabrechnung in Minuten statt Stunden — ohne Fachsprache und ohne Büro.

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